Umzug mit Jobcenter

Kosten, Anträge und Nachweise

Umzug mit Jobcenter ist möglich, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Grund für einen Umzug wäre beispielsweise ein neuer Job in einer anderen Stadt, oder aus privaten Gründen. Es ist jedoch wichtig, dass Du dies im Voraus mit deinem Sachbearbeiter besprichst und die notwendigen Unterlagen einreichst.

Vorgaben für Jobcenter-Kunden

Das Thema „Kostenübernahme“ ist eine häufig auftretende Frage, die vor allem Menschen mit einem knappen Budget betrifft – Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld Empfänger.

Nun, wie geht man mit diesem Vorhaben um?

Der erste Weg sollte auf jeden Fall zum zuständigen Sachbearbeiter vom Jobcenter führen. Hier wird die Notwendigkeit des Umzugs geprüft und weitere Fragen vom Antrag über Renovierung, bis Umzug besprochen.

Bei Empfang von Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld gibt es eine Unterstützung. Die Frage ist nur, ob und welche Kosten übernommen werden. Daher solltest Du beim Thema „Wohnen und Umzug“ dich an bestimmte Vorgaben halten, um keine Konsequenzen zu erzielen.

Folgende Tipps helfen Dir zu erkennen, welchen Anspruch Du auf Unterstützung hast.

  1. Die Kosten für die neue Wohnung müssen angemessen sein.
  • Du musst dich bei deinem Jobcenter ummelden und deine neue Adresse angeben, damit Du für die Behörde erreichbar bleibst.

Für diese Veränderungsmitteilung gibt es vorgedruckte Formulare auf der Webseite des jeweiligen Jobcenters.

  • Einige Umzugskosten werden grundsätzlich übernommen. Dazu gehören Umzugskartons, Packmaterialien, Kosten für einen Umzugstransporter, Miete und sogar Kautionen. Die gute Argumentation ist aber das A und O.

Fazit

Wer als Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II Empfänger einen Umzug mit Zustimmung des Jobcenters plant, muss ausschlaggebende Gründe für den Umzug vorweisen. Diese können zum Beispiel sein:

  • Gesundheitliche Einschränkungen (evtl. ein Umzug ins Erdgeschoss)
  • Schimmel in der Wohnung, den der Vermieter trotz Anmahnung nicht entfernt
  • Arbeitsstelle in einem anderen Ort
  • Bessere Arbeitsaussichten
  • Familienzuwachs oder Trennung
  • Besseres Umfeld für Kindererziehung. Oder bessere Schulverbindung für Kinder
  • Wenn Du umziehen möchtest, solltest Du das Jobcenter so früh wie möglich informieren. Es muss unter anderem geprüft werden, ob die neue Wohnung den Vorgaben entspricht und nicht zu teuer ist.

Dazu gehört auch die rechtzeitige Antragsstellung. Parallel sollten Angebote bei den verschiedenen Umzugsfirmen eingeholt werden. Bei Umzügen in Eigenregie, ist der Umzugstransporter von großer Bedeutung. Der Umzug kann innerhalb eines Tages erledigt werden. Dazu sollten im Vorfeld verschiedene Anbieter angefragt werden.

Kautionen werden zwar von der Jobcenter übernommen, aber diese müssen nicht sein. Manche Firmen für Transporter-Verleihe bieten sogar Umzugstransporter ohne Kaution an. Eine rechtzeitige Planung ist daher essenziell.

Im Internet sind zahlreiche Transporter-Vermieter aus Ihrer Region vertreten. Hierbei lohnt sich ein Preisvergleich, denn die Angebote und der Service können stark voneinander abweichen.

Fazit

Das Jobcenter stellt Dir Formulare für deinen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zur Verfügung. Du kannst dich an deinen zuständigen Sachbearbeiter wenden, der Dir sagen kann, ob eventuell auch ein formloser Antrag reicht. Manche Formulare stehen auch als Download auf der Internetseite des jeweiligen Jobcenter zur Verfügung.

Meist erstatten die Jobcenter die Kosten für Wohnen und Umzug nur bis zu einer bestimmten Höhe, oder setzen Pauschalbeträge an. Trotzdem musst Du die tatsächlichen Kosten nachweisen können.

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