AGB

1.Mietpreis

Es gelten die Preise der gültigen Preisliste. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice zahlt der Mieter. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.

2.Rückgabe des Fahrzeuges

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben.

3.Zahlungsweise

Die Kosten für die Anmietung des Fahrzeuges sind im Voraus in voller Höhe und in bar zu zahlen.

4.Reservierung, Übernahme und Abbestellung

Eine Reservierung gilt als bestätigt bzw. verbindlich, wenn Kunden persönlich zur Buchung erscheinen, einen schriftlichen Mietvertrag abschließen und den Mietpreis entrichten. Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen. Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist mit24 an die Reservierung nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist eine Entschädigung von 24 Stunden Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.

5.Berechtigter Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern letztere das in der jeweils gültigen Preisliste festgesetzte Mindestalter haben. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen mit24 Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

6.Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen

I.Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu nutzen:
a. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
d. zur Weitervermietung,
e. wenn seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Krankheit,
f. für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
II.Die Nutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Deutschlands, den Niederlanden und Belgien gestattet.

7.Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zumPreise von EUR 50, ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von MIT24 in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkostenträgt MIT24 gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10).

8.Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat mit24 einen schriftlichen Bericht und eine Skizze vorzulegen.

9.Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung versichert.

10.Haftung des Mieters

a. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffer 5,6 und 8 dieser Bedingungen haftet der Mieter grundsätzlich in voller Höhe für den verursachten Schaden. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei Alkohol bedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Bedienung (z.B. Falschtankung) entstehen. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
d. Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, mit einer Selbstbeteiligung von EUR 550,- bzw. 750,- je Schadensfall. e. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

11.Verpflichtungen des Mieters

a.Mieter und Fahrer sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.
b.Mieter und Fahrer sind dazu verpflichtet, auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen.
c.Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, trägt der Mieter die Kosten, die erforderlich sind, um den ursprünglichen Fahrzeugzustand wiederherzustellen.
d.Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Güter, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt.
e.Der Mieter und der Fahrer müssen das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandeln. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
f.Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit dem für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen. Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie für die Kosten des Abschleppens des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens.

12.Schaden am Fahrzeug

a.Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges in Anwesenheit des Mieters Schäden festgestellt, wird dies auf dem Rückgabeprotokoll vermerkt. Bei einem geringfügigen, nicht substantiellen Schaden, der keinen Einfluss auf die Vermietfähigkeit des Fahrzeuges hat und bei dem die Verkehrssicherheit nach den geltenden Gesetzen weiterhin gegeben ist, wird der Vorfall auf Basis der ‚Preisliste für Bagatellschäden‘ reguliert. Schäden die nicht in der Preisliste für Bagatellschäden aufgeführt sind werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages einer Reparaturwerkstatt erstellt. Die ‚Preisliste für Bagatellschäden‘ liegt vor Ort aus oder kann telefonisch erfragt werden.
b.Wenn mit24 während der Abwesenheit des Mieters Schäden feststellt, sendet mit24 dem Mieter ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung aller festgestellten Schäden, Fotos der Schäden und einen Kostenvoranschlag über die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadens. Stand: 06/2018

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